Macht des Faktischen die Europäischen Institutionen repräsentierten.

Der Rat kann dem Parlament auch vorschlagen, in eigener Verantwortung das Recht zur Volksgesetzgebung einzuführen (quorum z. B. eine Millionen Unterschriften). Ebenso könnte das Parlament aus eigener Initiative heraus die Zusammenarbeit mit den nationalen Parlamenten bei der Entwicklung der europäischen Gesetzgebung zu verstärken.

Die Kompetenz und die Vorrechte des Parlamentes könnten im Gegenzug durch den einstimmig gefassten Beschluss des Ministerrates erweitert werden. Ich gebe hier nur einige Beispiele, die zeigen, dass man sich hier nicht auf einen neuen Vertrag stützen müsste.

Es gibt aber auch Veränderungen,  die man nur auf  der

Basis eines neuen Vertrages einführen kann. Das sind Veränderungen, die sich besonders auf das System der Abstimmungen beziehen. Es ist wichtig für die Gesundheit der EU, dass man das System der Einstimmigkeit verlässt, dessen Funktionieren zu sehr an das „liberum veto“ der Polen, dass mein Land am Ende des 18. Jahrhundert zum Verhängnis wurde, erinnert. Ebenso ist es nötig, das System der Stimmgewichtung, wie es der Vertrag von Nizza vorsieht, durch die Abstimmung nach der doppelten Mehrheit (Länder und Bürger) zu ersetzen. Das, was nicht auf der Basis der existierenden Verträge realisiert werden darf, könnte in allen Mitgliedsländern am gleichen Tag einer Volksabstimmung unterworfen werden. Zwei oder drei präzise Fragen, die das europäische Wahlverfahren betreffende Informationskampagne zu diesem Thema, eine Debatte in ganz Europa und die  Europäern  würden  an

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